WILLKOMMEN BEI DER DIGITALEN MANDATSANFRAGE (DIMA) - Ihrem schnellsten Weg zur Prüfung, ob wir die Übernahme Ihres Mandats zusagen können.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Ausfüllhinweise.
Bitte handeln Sie in Ihrem eigenen Interesse und lassen uns möglichst immer aussagekräftige Unterlagen (z. B. im Mietrecht den Mietvertrag, im Arbeitsrecht den Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Anklageschriften, behördliche Bescheide etc.) direkt und unaufgefordert über die DIMA zukommen.
Die DIMA ist der schnellste Weg, um in Erfahrung zu bringen, ob wir Sie vertreten können. Trotz größter Sorgfalt können technische Übertragungsfehler jedoch nie ausgeschlossen werden. Daher bitten wir, dass Sie nach Versendung Ihrer digitalen Mandatsanfrage uns stets zusätzlich eine E-Mail mit Ihrer Mobilfunknummer an die info@kanzlei-depenbrock.de zu übersenden. Unsere Mitarbeiter melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.
Handelt es sich um eine eilbedürftige Angelegenheit, nutzen Sie bitte nicht die DIMA, sondern wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (08:00-12:30 u. 13:30-17:00) direkt telefonisch an unser Sekretariat. Beachten Sie, dass im u. a. im Arbeitsrecht kurze Fristen von 3 Wochen ab Zugang einer Kündigung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gelten!
Füllen Sie bei jeder Anfrage zwingend die mit * markierten Felder aus. Ohne diese Informationen kann aus technischen Gründen keine Datenübermittlung an uns erfolgen. Ihre Anfrage kann in diesem Fall nicht bearbeitet werden und wird nach 48 Stunden unverarbeitet gelöscht. Wir möchten Ihnen helfen! Eine Rückmeldung können wir nur sicherstellen, wenn Sie die DIMA vollständig ausfüllen.
Geben Sie daher stets mindestens
- Ihren Namen
- Ihre E-Mail-Adresse sowie
- eine Mobilfunk- oder Festnetznummer an.
Nutzen Sie das Feld „Beteiligten hinzufügen“, um Angaben zu der Gegenseite bzw. dem Gegner zu machen. Diese Informationen sind für die Anlage eines neuen Vorgangs zwingend erforderlich. Ohne diese Angaben kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, nutzen Sie ebenfalls das Feld „Beteiligten hinzufügen“ und ergänzen Sie dort insbesondere die Versicherungsscheinnummer. Haben Sie von Ihrem Versicherer bereits eine Schadennummer erhalten, teilen Sie uns bitte auch diese dort mit.
Im letzten Schritt („Dokumente“) der DIMA können Sie bis zu 10 MB an Unterlagen hochladen und uns im Feld „weitere Informationen“ stichpunktartig mit maximal 180 Zeichen den Gegenstand der Angelegenheit schildern. Unterlagen, welche wir bei Übernahme des Mandats ausgefüllt benötigen, finden Sie unter https://www.kanzlei-depenbrock.de/downloads. Mit der Absendung der DIMA
- akzeptieren Sie unsere auf dieser Unterseite bereitgestellten Allgemeinen Mandatsbedingungen
- erklären sich mit der Datenschutzerklärung einverstanden und
- verzichten mit jedem ausdrücklichen Verlangen der Sachbearbeitung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Ihr Widerrufsrecht.
Mit der Absendung der DIMA erklären Sie die Belehrungen verstanden zu haben und auf Ihr Widerrufsrecht, für den Fall eines ausdrücklichen Verlangens die Bearbeitung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, zu verzichten.
Bitte beachten Sie, dass eine Mandatsanfrage keinen Mandatsvertrag und keine Mandatierung des Rechtsanwalts begründet. Die bloße Anfrage führt daher nicht zu einer Übernahme der rechtlichen Vertretung. Aus diesem Grund werden von unserer Seite weder Fristen notiert noch rechtswahrende Maßnahmen eingeleitet.
Erst mit ausdrücklicher Mandatsübernahme und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch die Kanzlei Depenbrock erfolgt eine verbindliche Interessenwahrnehmung.
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Die DIMA ist der schnellste Weg, um in Erfahrung zu bringen, ob wir Sie vertreten können. Trotz größter Sorgfalt können technische Übertragungsfehler jedoch nie ausgeschlossen werden. Daher bitten wir, dass Sie nach Versendung Ihrer digitalen Mandatsanfrage uns stets zusätzlich eine E-Mail mit Ihrer Mobilfunknummer an die info@kanzlei-depenbrock.de zu übersenden. Unsere Mitarbeiter melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.
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