Unwetter in Deutschland: Was Eigentümer bei Unwetterschäden für die Versicherung und Mieter bei der Mietminderung beachten müssen
Die richtige Handhabung bei Unwetterschäden: Wie Eigentümer Ansprüche bei der Versicherung korrekt anmelden und was Mieter bei der Mietminderung beachten müsen

1. Was zählt als Unwetterschaden und wann leistet die Versicherung?
Schwere Unwetter sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Ob Sturm, Starkregen oder Hagel: Solche Extremwetterlagen können erhebliche Schäden an Haus, Möbeln oder Fahrzeug verursachen. Doch ab wann spricht eine Versicherung überhaupt von einem Unwetter-Schaden? Als Faustregel gilt: Mindestens Windstärke 8 (62 km/h) muss laut den meisten Versicherungsbedingungen nachweisbar sein. Ein objektiver Nachweis – idealerweise in Form eines „Wettergutachtens“ vom Deutschen Wetterdienst (Link zum DWD) oder der örtlichen Wetterstation – ist essenziell, um Ansprüche zu sichern.

2. Dokumentation: So sichern Sie Ihre Ansprüche richtig ab
Nach einem Unwetter gilt: Je sorgfältiger Sie dokumentieren, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadensregulierung. Eigentümer und Mieter sollten:
- Zeitnah Fotos und Videos von allen Schäden (Haus, Möbel, Auto) machen.
- Fertigen Sie ein "Aide-mémoire" (Zustand vorher - nachher, wann hatten Sie Kenntnis von Unwetterwarnungen, was haben Sie in Vorbereitung auf den Sturm unternommen)
- Datum, Uhrzeit und den genauen Schadensort festhalten.
- Wetterbedingungen dokumentieren – etwa Zeitungsberichte, Wetterdaten, Schäden an Nachbargebäuden.
- Bitten Sie Zeugen um Hilfe (Notieren Sie sich eine ladungsfähige Anschrift der Zeugen)
- Austausch mit anderen Geschädigten (Zeugenaussagen, Fotos aus der Nachbarschaft).
Eine lückenlose Dokumentation ist auch wichtig, falls die Versicherung Rückfragen hat oder die Regulierung verzögert. Denken Sie daran, sämtliche Unterlagen, Gutachten und Rechnungen aufzubewahren. Fertigen Sie digitale Kopien Ihrer Dokumentation um Verlust vorzubeugen! Die Unterlagen können Sie sodann zudem bequem über unser Mandanten-Onboarding https://willkommen.kanzlei-depenbrock.de an uns schicken.
Wenn Sie Zeugen haben, bitte notieren Sie sich deren ladungsfähige Anschrift. Bitten Sie die Zeugen eine schriftliche Zusammenfassungen abzufassen. Gerichtsprozesse können oft erst Monate oder Jahre nach einem Schadensereignis aufkommen und Zeugen könnten Erinnerungen an wichtige Details verlieren. Diese "Aide-mémoire" können den Unterschied im Gerichtsprozess zwischen "obsiegen" und "unterliegen" ausmachen.

3. Welche Versicherungen greifen – und wo lauern typische Fallstricke?
Nicht jede Versicherung deckt alle Unwetterschäden:
- Hausratversicherung schützt Mobiliar und Wertgegenstände in der Wohnung – aber nur gegen bestimmte Risiken wie Sturm oder Hagel, häufig erst ab Windstärke 8.
- Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Haus und den fest verbauten Teilen.
- Elementarschadenversicherung wird als Zusatzbaustein benötigt, um sich vor Folgen wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch zu schützen. Hier sind die Bedingungen und Leistungsausschlüsse oft komplex!
Für Fahrzeuge: Nur die Teilkaskoversicherung übernimmt Unwetterschäden, wie sie etwa durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung entstehen.
Häufige Stolpersteine:
- Versicherung verlangt genaue Nachweise (Wettergutachten!).
- Spätschäden werden zu spät gemeldet.
- Falsche oder unvollständige Angaben im Schadensbericht.
Wenn Sie unsicher sind, welche Police greift oder ob Ihre Versicherung die Regulierung unberechtigt verzögert, kann eine juristische Prüfung Klarheit schaffen.

4. Rechte und Pflichten für Eigentümer und Mieter nach Unwetterschäden
Eigentümer müssen Schäden umgehend der Versicherung melden, für vorübergehenden Schutz sorgen (z. B. Löcher abdecken) und alle Reparaturbelege sichern.
Mieter haben bei erheblichen Beeinträchtigungen das Recht auf Mietminderung – vorausgesetzt, sie melden den Schaden sofort beim Vermieter und dokumentieren alles sorgfältig.
Beispiel: Ist die Wohnung durch das Unwetter unbewohnbar, kann in Absprache mit dem Vermieter die Miete für diese Zeit vollständig gemindert werden (bis zu 100%). In anderen Fällen könnte eine Teilminderung angemessen sein. Achtung! Sollten Sie eine zu hohe Mietminderung vornehmen, kommen Sie auch ohne Abmahnung des Vermieters in Verzug. Dieser kann sich zu einem kündigungsrelevanten Betrag summieren und Sie riskieren eine Kündigung Ihres Mietvertrages. Minimieren Sie Ihr Risiko, indem Sie sich beraten lassen.

Wichtig: Oft ist eine präzise juristische Bewertung erforderlich – etwa, wie stark der Nutzungsausfall tatsächlich ist oder welche Kürzung angemessen ist. Hier lohnt sich eine individuelle anwaltliche Beratung, die wir Ihnen gerne anbieten.

5. Steuer, Entschädigung und was zu tun ist, wenn die Versicherung nicht zahlt
Wird trotz vollständiger Unterlagen keine Leistung erbracht oder ist gar keine (passende) Versicherung vorhanden? In manchen Fällen bieten Bund und Länder Hilfsprogramme für Unwettergeschädigte an, informieren Sie sich z. B. beim BBK.
Unbedingt beachten: Rechnungen für Instandsetzungen und Reparaturen können oft steuerlich geltend gemacht werden – etwa als außergewöhnliche Belastung. Hier kommt es auf die Details an.
Oft verstecken sich Streitpunkte in den Versicherungsbedingungen oder der Schaden wird zu Unrecht abgelehnt. Dann empfiehlt es sich, fachkundigen juristischen Rat einzuholen, um Fristen zu wahren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

6. Wann lohnt sich eine rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt?
Unwetterschaden und Ärger mit der Versicherung, Unsicherheit zur Mietminderung oder Probleme mit Reparaturkosten? Viele juristische Detailfragen klären sich am besten professionell. Als Anwalt mit langjähriger Erfahrung weiß Rechtsanwalt Depenbrock, worauf es in der Kommunikation mit Versicherern und Vermietern ankommt – und wie Sie Ihre Ansprüche lückenlos sichern.
Sie wünschen eine individuelle Prüfung Ihres Falles, Unterstützung bei der Schadensabwicklung oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen? Dann nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich umfassend beraten.
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