June 26, 2025

Ausgewählte Urteile im Überblick: Wann ist die fristlose Kündigung als Vermieter rechtswirksam?

Aktuelle Urteile: Wann dürfen Vermieter fristlos kündigen? Jetzt wichtige Beispiele, Trends & Praxistipps vom Rechtsanwalt aus Telgte lesen!

Rechtsanwalt Guido Depenbrock

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Einleitung: Rechtsprechung als „Spielregel“ für die Praxis

Ob eine fristlose Kündigung hält, entscheidet oft nicht das Gesetz allein, sondern die Auslegung durch die Gerichte. Wer aktuelle Urteile kennt, kann Fehler vermeiden, sich an der Rechtsprechung orientieren und sicher kalkulieren.

Typische Fälle: Wann ist fristlose Kündigung rechtssicher?

Hier einige anerkannte Kündigungsgründe:

  • Massive Beleidigung oder Bedrohung des Vermieters/Hauspersonals
  • Illegale Stromentnahme („Stromdiebstahl“)
  • Gefährliche Eingriffe in die Mietsache, z.B. bauliche Veränderungen ohne Erlaubnis
  • Unerlaubte Untervermietung, auch nach Abmahnung
  • Wiederholte schwere Störung des Hausfriedens oder erhebliche Lärmbelästigung

Wichtige Trends & Fallstricke

  • Gerichte verlangen Detailliertheit: Allgemeines Beschweren „wegen Lärm“ reicht nicht – Datum, Uhrzeit, Zeugen sind Pflicht.
  • Bei einmaligen Vorfällen (z.B. einzelne Beleidigung) ist eine Abmahnung entbehrlich; bei wiederholtem Lärm jedoch erforderlich.
  • Bei Mietern mit Krankheit: Auch psychische Erkrankung schützt nicht pauschal – die Zumutbarkeit zählt (AG Berlin-Wedding, 25.06.13).
  • Immer alle Kündigungsgründe vollständig auflisten – ansonsten besteht Kündigung bezüglich nicht genannter Gründe nicht.

Urteile: Diese Gründe haben Gerichte als fristlosen Kündigungsgrund anerkannt
  • Massive Beleidigung des Vermieters oder Hauswarts
    („Sie sind ein Schwein“, AG München, 411 C 8027/13)
  • Bedrohung von Vermietern/Hausmeistern
    („…sonst schlag ich dir die Zähne ein“, AG Köln, 208 C 151/14)
  • Stromdiebstahl/illegales Anzapfen der Leitung
    (AG Wedding, 11 C 103/14)
  • Schwere und wiederholte Störung des Hausfriedens
    (z.B. erheblicher Lärm, trotz Abmahnung, AG Berlin-Wedding, 7 C 148/12)
  • Unzulässige bauliche Veränderung mit Gefahrenwirkung
    (AG Berlin-Mitte, 6 C 68/13)
  • Wiederholte unerlaubte Untervermietung oder Zweckentfremdung
Wichtig: Immer konkrete Vorfälle belegen, alle Gründe vollständig aufführen und Beweismittel sichern!

‍Übersicht einiger Urteile, bei welcher die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bestätigt wurde

Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung

Sachverhalt Entscheidung
Ein Mieter erstattet wider besseren Wissens Strafanzeigen gegen seinen Vermieter in der Absicht diesem hierdurch Schaden zuzufügen. AG München, Urteil v. 25.03.15, Az. 424 C 27079/14
Nachdem ein Vorfall mit Schimmel in der Wohnung gemeldet wurde, reagierte ein Mieter auf barsche Weise gegenüber dem Vermieter und beschimpfte diesen Wüst mit "Halt's Maul!" und "Ihr lügt doch!". LG Berlin, Beschluss v. 18.11.08, Az. 67 T 134/08
Ohne ordnungsgemäße Genehmigung installierte ein Mieter eine andere Wohnungstür, die die strukturelle Sicherheit des Gebäudes gefährdete. AG Berlin-Mitte, Urteil v. 26.09.13, Az. 6 C 68/13
Ein Mieter sammelte eigenmächtig Energie durch eine nicht autorisierte Stromleitung zum Stromnetz seiner Wohnung (Entzug elektrischer Energie = Straftatbestand). AG Wedding, Urteil v. 10.02.15, Az. 11 C 103/14
Trotz mehrfacher Aufforderung hielt ein Mieter ein Wildtier in seiner Wohnung, obwohl dies nicht erlaubt war. AG Spandau, Urteil v. 11.11.14, Az. 12 C 133/14
Ein an Schizophrenie leidender Mieter verhielt sich aggressiv gegenüber seinen Mitbewohnern, verursachte erhebliche Störungen und warf mit Beleidigungen um sich. AG Berlin-Wedding, Urteil v. 25.06.13, Az. 7 C 148/12
Ohne Provokation beschimpfte ein Mieter seinen Vermieter mit Bezeichnungen wie "Sie sind ein Schwein". AG München, Urteil v. 16.07.13, Az. 411 C 8027/13
Ein psychisch erkrankter Mieter bewirft Autos und Passanten aus seinem Fenster heraus mit Steinen. AG Bernau, Urteil v. 29.09.09, Az. 10 C 594/09
An den Hausmeister richtete ein Mieter Drohungen, indem er ihm bei weiterem Erscheinen körperliche Gewalt androhte (in Form vom Einschlagen der Zähne). AG Köln, Urteil v. 21.11.14, Az. 208 C 151/14

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Titelbild: Getty Images

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