Eigenbedarfskündigung: Gesundheitliche Härte als wirksamer Härtefalleinwand – Stärkung der Mieterrechte
Härtefalleinwand Kündigung im Mietrecht: Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte berät umfassend im Mietrecht

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Was bedeutet Härtefalleinwand bei der Eigenbedarfskündigung im Mietrecht?
Steht eine Eigenbedarfskündigung im Raum, geraten viele Mieter in existenzielle Sorge – besonders, wenn gesundheitliche Probleme bestehen. Doch das Mietrecht bietet Schutz: Der sogenannte Härtefalleinwand (§ 574 BGB) ermöglicht es, der Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug unzumutbare gesundheitliche oder soziale Folgen hätte.
Lesen Sie mehr über Kündigungen im allgemeinen hier und hier
Was ist der „Härtefalleinwand“ konkret?
Definition: Der Härtefalleinwand ist ein gesetzliches Schutzinstrument für Mieter, die durch den Verlust ihrer Wohnung in eine unzumutbare Lebenslage geraten würden.
Praktische Relevanz: Besonders bei Krankheit, Behinderung, hohem Alter oder psychischer Belastung kann ein erfolgreicher Härtefalleinwand das Mietverhältnis verlängern.

Die neue BGH-Rechtsprechung zur gesundheitlichen Härte – was hat sich geändert?
Ein wichtiger Wendepunkt für den Mieterschutz: Der Bundesgerichtshof hat im Frühjahr 2025 klargestellt, dass detaillierte Stellungnahmen auch von Psychotherapeuten (nach Heilpraktikergesetz) oder anderen medizinisch qualifizierten Behandlern den Nachweis einer gesundheitlichen Härte erbringen können – ein schlichtes fachärztliches Attest ist nicht mehr zwingend erforderlich!
Diese Rechtsprechung stärkt die Position von Mietern erheblich: Die Substanz und Nachvollziehbarkeit des gesundheitlichen Härtegrundes stehen nun im Vordergrund – nicht mehr nur akademische Titel und Formalitäten.
Tabelle: Nachweisanforderungen im Härtefalleinwand – Alter vs. Neue BGH-Rechtsprechung

So substantiieren Sie gesundheitliche Härte – Praxistipps für den erfolgreichen Einwand
Für einen erfolgreichen Härtefalleinwand bei Eigenbedarfskündigung ist der korrekte und substantiierte Vortrag entscheidend. Mit der neuen BGH-Linie haben Mieter mehr Möglichkeiten, müssen aber trotzdem „liefern“:
Checkliste für die Stellungnahme Ihres Behandlers

Übersicht: Alte vs. neue Nachweisanforderungen im Härtefalleinwand
Die Entscheidung des BGH eröffnet mehr Flexibilität für Mieter, stellt jedoch auch klar: Ohne eine konkret nachvollziehbare und gut begründete Darstellung des Gesundheitsrisikos bleibt der Härtefalleinwand rechtlich angreifbar.
Kurzüberblick:
Frühere Praxis: Fachärztliches Attest war quasi Pflicht, Oberflächlichkeiten im Vortrag führten zur Abweisung.
Nach dem BGH-Urteil 2025: Je individueller, detaillierter und nachvollziehbarer die Nachweise und Zusammenhänge, desto höher die Erfolgschancen – unabhängig vom Titel des Behandlers.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur gesundheitlichen Härte bei Kündigung
1. Muss ich jetzt überhaupt noch ein Attest von einem Facharzt vorlegen?
Nicht zwingend – wichtig ist vielmehr eine substantiierte, detaillierte Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Therapeuten. Die inhaltliche Überzeugungskraft zählt.
2. Gilt das BGH-Urteil für alle Arten der Kündigung wegen Eigenbedarf?
Ja, es betrifft sämtliche Eigenbedarfskündigungen privater Wohnraummietverhältnisse.
3. Mein Therapeut ist kein Facharzt, sondern Psychotherapeut „HPG“. Wird seine Stellungnahme anerkannt?
Ja, sofern sie fachlich qualifiziert ist und die individuellen Risiken klar beschreibt.
4. Was passiert, wenn der Vermieter die Härtegründe bestreitet?
Das Gericht prüft dann selbstständig und kann ggf. ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen.
5. Kann ich mich auf das Urteil auch dann berufen, wenn meine Erkrankung keine psychische, sondern eine körperliche ist?
Grundsätzlich ja – relevantes Kriterium ist immer die Vergleichbarkeit der Qualifikation des Behandlers mit dem jeweiligen Krankheitsbild.
Fazit: Worauf es jetzt ankommt – Proaktiver Mieterschutz durch anwaltliche Beratung
Die neue BGH-Rechtsprechung rückt die Perspektive der betroffenen Mieter stärker in den Fokus. Wer gesundheitlich gefährdet ist, kann mit einem fundierten Härtefalleinwand die Kündigung erfolgreich abwehren – vorausgesetzt, der Vortrag ist sorgfältig und detailliert. Ein spezialisierter Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Fristen gewahrt, Ihre Rechte durchgesetzt und notwendige Nachweisdokumente optimal aufbereitet werden.
Empfehlung:
Kontaktieren Sie uns möglichst früh nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung. Nur so können Ihre Aussichten, sich erfolgreich auf gesundheitliche Härte zu berufen, umfassend beurteilt und die beste Vorgehensweise strategisch vorbereitet werden.
Ihr Vorteil:
Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte berät Sie individuell zum Härtefalleinwand bei Kündigung im Mietrecht und setzt Ihre Interessen wirkungsvoll durch. Nutzen Sie rechtzeitig die anwaltliche Unterstützung – schon die Erstberatung kann entscheidend sein!
Bitte beachten Sie: Die Inhalte unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung, die auf die speziellen Gegebenheiten Ihres Einzelfalls eingeht. Die Rechtslage kann sich durch neue Gerichtsurteile oder gesetzliche Änderungen stets ändern. Sollten Sie eine verbindliche juristische Meinung oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie jederzeit mit uns in Kontakt.
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