Wie muss ein Kündigungsschreiben zur fristlosen Kündigung aussehen?Muster & Anforderungen für Vermieter – So wird Ihr Schreiben rechtssicher! Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte.
Fristlose Kündigung: Was muss in das Kündigungsschreiben? Fehler vermeiden – Tipps für Vermieter im Mietrecht Telgte!

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Einleitung: Warum ist das richtige Kündigungsschreiben so wichtig?
Ohne rechtssichere Kündigung ist jeder Kündigungsgrund wirkungslos! Ein Formfehler reicht um die Unwirksamkeit der Kündigung zu bewirken, womit das Mietverhältnis weiterbesteht.
Gesetzliche Anforderungen und häufige Fehler
Das Kündigungsschreiben muss mindestens folgende Punkte erfüllen:
- Immer schriftlich, mit Originalunterschrift aller Vermieter
- Klare Begründung mit sämtlichen Kündigungsgründen und Belegen
- Keine Bedingung, keine nachträgliche Ergänzung möglich
- Eindeutiger Beendigungswille und Angabe der Parteien
- Zugang beim Mieter beweisen können (z.B. durch Einwurf-Einschreiben)
Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit und ggf. Schadensersatzpflicht.
Inhalt: Was muss ins Schreiben?
- Kündigungserklärung: Klar und unmissverständlich, dass das Mietverhältnis fristlos (und hilfsweise ordentlich) gekündigt wird
- Genaue Darstellung aller Pflichtverstöße mit Datum und Details (z.B. Lärmtagebuch, Zahlungsverzug, Abmahnungen als Kopie beifügen)
- Hinweis auf fehlenden Widerspruch (§ 545 BGB) bei fristloser Kündigung
- Aufforderung zur Räumung und Rückgabe (Frist setzen)
- Vorsorglich: Hilfsweise ordentliche Kündigung
- Für bestimmte Fälle: Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen und (BGH-)Urteile
Form: Schriftform, Unterschrift, Zugang – was ist Pflicht?
- Nur schriftlich mit Originalunterschrift gültig – keine E-mail, kein Fax
- Bei mehreren Vermietern: Alle müssen unterschreiben, bei mehreren Mietern: alle als Adressat nennen
- Vertreter/Hausverwaltung: Unterschrift „i. V.“ und Originalvollmacht beilegen – sonst kann Mieter die Kündigung (unverzüglich) zurückweisen
- Belege und Kopien (z.B: Abmahnungen, Lichtbilder etc.) anfügen
- Zugang nachweisen! Zustellung möglichst mit Zeugen oder per Einwurf-Einschreiben
Hinweis: Wenn Sie das Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben versenden, bedienen Sie sich eines Zeugen, welcher kraft eigener Wahrnehmung bezeugen kann, dass Sie das eigenhändig unterschriebene Kündigungsschreiben in den Briefumschlag einkuvertiert und per Einwurf-Einschreiben versandt haben.
Typische Fehlerquellen vermeiden
Häufige Fehler:
- Unvollständige Begründung, fehlende Pflichtverstöße oder Daten
- Falsche Form: Keine Originalunterschrift, nur E-Mail/Fax
- Falsche Adressaten – einer von mehreren Mietern erreicht das Kündigungsschreiben nicht oder wird vergessen aufzuführen
- Keine Kopie der Vollmacht bei Hausverwalter
- Zugang nicht beweisbar
Praxistipp für Vermieter in Telgte und dem Münsterland
Sichern Sie sich vor formalen Fehlern! Lassen Sie Kündigung und Begründungen stets anwaltlich prüfen, um Prozesse zu vermeiden.
Rufen Sie uns an, wenn Sie eine rechtssichere Kündigung wünschen – wir erläutern die optimale Vorgehensweise und erstellen individuelle Schreiben.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt!
Titelbild:
Foto von Etienne Girardet auf Unsplash
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