Entziehung der Fahrerlaubnis nach nächtlichem Jogging mit 2,2 Promille
Kann der Führerschein nach Drunken-Jogging entzogen werden? Rechtsanwalt Depenbrock , wann Alkohol auch abseits des Autos zur Entziehung führt.

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

1. Kurioser Fall aus der Praxis: Joggen mit 2,2 Promille
Wer denkt, nur Autofahren im Rausch gefährde den Führerschein, irrt. In Telgte (NRW) könnte ein Fall wie der folgende zum echten Problem werden: Ein nächtlicher Jogger wird mit 2,2 Promille aufgegriffen – ohne Fahrzeug, aber deutlich alkoholisiert, auffällig im öffentlichen Straßenraum. Kurze Zeit später folgt die behördliche Anordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wie ist eine solche Entscheidung rechtlich denkbar? Und wann kann auch ungewöhnliches Verhalten, wie Trunkenheitsjogging, zu hohen Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug führen?

2. Gesetzliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis
Die rechtliche Handhabe zur Entziehung der Fahrerlaubnis reicht in Deutschland weit – deutlich weiter, als vielfach angenommen. Typischerweise sind hier folgende Gesetze einschlägig:

Grafische Übersicht zu Promille-Grenzen
3. Fahreignung und ihre Prüfung nach FeV und StVG
Die Fahreignung ist entscheidende Voraussetzung für den Besitz eines Führerscheins. Sie umfasst die geistigen, körperlichen und charakterlichen Eigenschaften, die sichere Verkehrsteilnahme garantieren sollen.
§ 11 FeV nennt explizit Alkoholmissbrauch als Ausschlusskriterium. Wer beispielsweise zu Fuß stark alkoholisiert und auffällig im Straßenverkehr unterwegs ist, kann behördliche Zweifel an seiner Fahreignung auslösen – unabhängig vom Führen eines Fahrzeugs.
Ablauf bei Eignungszweifeln:
Polizeilich festgestelltes auffälliges Verhalten (z.B. Joggen mit 2,2 Promille im öffentlichen Straßenraum)
Ordnungsbehördliche Mitteilung an die Führerscheinstelle
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines Gutachtens
Bei negativem Ergebnis: Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 FeV
Möglichkeit des Wiedereinstiegs erst nach erfolgreichem Nachweis einer stabilen Abstinenz
4. Atypische Fälle: Wann das Verhalten abseits des Steuers relevant wird
Nicht nur das Fahren unter Alkohol, sondern auch andere Verhaltensauffälligkeiten im öffentlichen Raum können für die Eignungsprüfung maßgeblich sein. Laut § 3 Abs. 1 StVG und den Vorschriften der FeV ist die Fahrerlaubnis bereits dann zu entziehen, wenn sich jemand „als ungeeignet“ zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist – unabhängig von einem Verkehrsverstoß am Steuer.
Mögliche Konstellationen neben dem Autofahren:
Stark alkoholisierte Fußgänger, die zu Risiken im öffentlichen Straßenraum führen
Auffälliges Verhalten aufgrund von Alkoholmissbrauch, auch außerhalb von Verkehrssituationen
Gefährdung Dritter durch alkoholisiertes Verhalten im Straßenumfeld (z.B. unkontrolliertes Betreten von Fahrbahnen, Lärm- und Aggressionsdelikte)
Wiederholte Fehltritte, die Zweifel an der generellen Eignung begründen
Fazit:
Schon ein einziger gravierender Vorfall kann genügen, dass die Fahrerlaubnisbehörde aktiv werden und ein medizinisch-psychologisches Gutachten einfordern muss. Ein unbedachtes Fehlverhalten – wie im skizzierten Jogging-Fall – kann für Betroffene aus Telgte und ganz NRW gravierende Konsequenzen haben.
5. Beratungsbedarf und rechtlicher Schutz in Telgte und NRW
Die Grenzlinien zwischen einer bloßen Ordnungswidrigkeit und einer gravierenden Einbuße wie der Entziehung der Fahrerlaubnis sind oft fließend. In der Praxis zeigt sich, dass schon ein einmaliges Fehlverhalten unter Alkohol erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründen kann – auch ohne Fahrzeug.
Auch im Raum Telgte und NRW empfiehlt es sich daher, bei drohenden Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis rasch fachkundigen juristischen Rat einzuholen. Nur so kann geprüft werden, ob die Behörde korrekt vorgeht, wie die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs stehen und welche Nachweise zur Wiedererlangung des Führerscheins erforderlich sind.
Wer rechtzeitig agiert und professionelle Beratung in Anspruch nimmt, schützt sein Recht auf Mobilität effektiv. Rechtsanwalt Guido Depenbrock als Rechtsanwalt aus Telgte begleitet Sie durch das Verfahren mit juristischer Expertise – von der Anordnung eines Gutachtens bis zur Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte beachten Sie: Die Inhalte unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung, die auf die speziellen Gegebenheiten Ihres Einzelfalls eingeht. Die Rechtslage kann sich durch neue Gerichtsurteile oder gesetzliche Änderungen stets ändern. Sollten Sie eine verbindliche juristische Meinung oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie jederzeit mit uns in Kontakt.
Titelbild:
Getty Images
Weitere Artikel entdecken
Ihr Recht ist alternativlos.
Gemeinsam setzen wir es durch.
Buchen Sie jetzt Ihre rechtliche Erstberatung und sichern Sie sich mit mir einen Verbündeten für Ihr Recht.
Bei Notfällen (richterliche Durchsuchungsanordnung, Verhaftung, Eilanträge etc.) sind wir rund um die Uhr unter der Durchwahl -24 erreichbar.
Bitte nutzen Sie diese Nummer ausschließlich in echten Notfällen – für allgemeine Anfragen wählen Sie bitte die
02504 987990
