June 26, 2025

Fristlose Kündigung im Mietrecht: Diese Formalien müssen Vermieter beachten

Welche Formalien Vermieter bei der fristlosen Kündigung beachten sollten. Ihr Experte für Mietrecht Rechtsnawalt Depenbrock aus Telgte erklärt die Details

Rechtsanwalt Guido Depenbrock

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Einleitung: Die Bedeutung der Formalien bei der fristlosen Kündigung

Wenn Vermieter ernsthafte Pflichtverletzungen eines Mieters feststellen und eine fristlose Kündigung erwägen, stellt sich schnell die Frage: Wie funktioniert die Kündigung rechtssicher und ohne riskante Formfehler? Denn: Selbst die klarste Sachlage kann durch einen Formfehler im Kündigungsschreiben zur Unwirksamkeit der Kündigung führen und das Mietverhältnis ungewollt verlängern. Hier lauern für Vermieter finanzielle, zeitliche und strategische Risiken, die sich mit fachkundiger Begleitung reduzieren lassen.

Foto von Goh Rhy Yan auf Unsplash

Formvorschriften und Schriftform

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist nur schriftlich wirksam. Gemeint ist dabei die klassische Papierform: Das Kündigungsschreiben muss von allen Vermietern persönlich unterzeichnet werden und alle Vertragsparteien eindeutig nennen. Kündigungen per E-Mail oder Fax sind rechtlich nicht ausreichend und daher von vornherein unwirksam. Wenn mehrere Vermieter exisitieren müssen alle das Kündigungsschreiben unterzeichnen!

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Zustellform Zulässig? Bemerkung
Brief mit Unterschrift (aller Vermieter!) Ja Nur diese Form ist rechtssicher! Originalunterschrift aller Vermieter notwendig.
Fax Nein Fax ergibt nur eine Kopie, nicht das Original.
E-Mail Nein Nicht ausreichend, Schriftform ist nicht gewahrt.
Telegramm/WhatsApp Nein Elektronische Kommunikation nicht ausreichend.
Persönliche Übergabe (mit Quittierung) Ja Unterschrift des Empfängers auf Kopie sichern!
Zustellung durch Boten/Gerichtsvollzieher Ja Sehr sicher, Nachweis durch Zustellungsurkunde.

Exakte Begründung und Angabe der Kündigungsgründe

Das Kündigungsschreiben muss den Kündigungsgrund präzise und detailliert aufführen. Es reicht keinesfalls aus, auf frühere Abmahnungen oder Schreiben Bezug zu nehmen oder pauschale Hinweise zu geben. Stattdessen sind sämtliche relevanten Details wie Daten, konkrete Vorfälle oder betroffene Zeiträume zu benennen, um dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Vorwürfe eindeutig nachzuvollziehen.


Alle Pflichtverletzungen, auf denen die Kündigung fußt, müssen im Kündigungsschreiben selbst einzeln und nachvollziehbar bezeichnet werden – und nicht lediglich im Verweis auf alte Schreiben!  

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Beispiel für eine präzise Kündigungsbegründung:
„Jeweils im Mai sowie im Juni haben Sie die Monatsmiete nicht fristgerecht geleistet. Zwischenzeitlich ist damit nunmehr - zum Zeitpunkt dieses Schreibens vom 16.06.2025 - ein Zahlungsrückstand i.H.v. 2,5 Monatsmieten angelaufen. Ich spreche Ihnen daher gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB die fristlose - sowie hilfsweise die fristgerechte - Kündigung des Mietverhältnisses aus.“

Empfang und Zugang: Nachweispflichten des Vermieters

Entscheidend ist nicht nur, was im Kündigungsschreiben steht, sondern auch, dass dieses den Mieter tatsächlich erreicht. Der Zugang der Kündigung sollte stets beweisbar sein. Ein Einwurfeinschreiben genügt, sicherer sind Zustellung durch Boten oder per Gerichtsvollzieher. Der bloße Versand per Post ohne Nachweis kann zur fatalen Kostenfalle werden. Wichtig ist, dass Sie einen Zeugen benennen können, welcher mit eigener Wahrnehmung bezeugen kann, dass Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben in jenen Briefumschlag, den Sie als Einwurfeinschreiben aufgegeben oder per Bote übermittelt haben, einkuvertiert haben. Bestreitet die Gegenseite (wahrheitswidrig), dass sich Kein Kündigungsschreiben in dem Briefumschlag befunden hat, hat der darlegungs- und beweisbelastete Vermieter das Nachsehen! Sichern Sie sich ab und bedienen Sie sich neutralen Zeugen!

Checkliste: Sicherer Zugang der Kündigung
  • Zustellung per Einschreiben (Einwurfeinschreiben genügt, solange Sie Zeugen haben, die den Inhalt des Briefumschlages gesehen haben)
  • Persönliche Übergabe mit Empfangsbekenntnis durch den Mieter
  • Zustellung durch einen Boten (dieser fungiert als Zeuge! Er kann daher nicht gleichzeitig Vermieter sein!)
  • Zustellung mittels Gerichtsvollzieher (empfohlen)
Tipp: Bewahren Sie Nachweise stets sorgfältig auf!

Kündigung durch Vertreter: Anforderungen an Hausverwaltung & Co.

Soll der Vermieter nicht selbst, sondern ein Vertreter (z. B. Hausverwaltung) kündigen, bedarf es zusätzlich einer Originalvollmacht. Verweigert der Vertreter deren Beifügung, kann die Kündigung durch den Mieter (jedoch nur unverzüglich) zurückgewiesen werden. Formulierungen wie „i. A.“ (im Auftrag) reichen nicht aus, da sie nach aktueller Rechtsprechung die Schriftform nicht wahren.

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Fazit & Handlungsempfehlung

Die strengen formalen Anforderungen an eine fristlose Kündigung im deutschen Mietrecht sind streng zu verstehen, denn diese dienen dem Schutz beider Parteien. Rein formale Fehler bei Schriftform, Kündigungsbegründung oder Nachweis des Zugangs führen trotz legitimer Kündigungsgründe zur Unwirksamkeit. Lassen Sie das Kündigungsschreiben am besten von einem Experten verfassen und absenden!

Handlungsempfehlung:


Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte mit dem Interessenschwerpunkt Mietrecht empfiehlt, jede geplante fristlose Kündigung vor Ausspruch anwaltlich prüfen zu lassen. Ein frühzeitiger Rechtsbeistand erspart nicht nur Nerven, sondern oft hohe Kosten und langwierige Prozesse. Die mietrechtlichen Feinheiten sind komplex – mit kompetenter Begleitung lassen sich Risiken effektiv minimieren. Kontaktieren Sie uns, um auf der sicheren Seite zu stehen!

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