May 30, 2025

SEO-Optimierung für Kleinunternehmer mittels externem Dienstleister? Was beim Vertrag mit dem Anbieter zählt – Jetzt individuelle Beratung vom Anwalt sichern!

Als Kleinunternehmer SEO-Anbieter beauftragen: Achten Sie auf Verträge & Leistungen – Rechtsanwalt prüft Ihr Angebot. Jetzt beraten lassen!

Rechtsanwalt Guido Depenbrock

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Beispiel einer SEO-Optimierung für eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Sinnbild eines Unternehmers im digitalen Zeitaltern

Was ist SEO-Optimierung überhaupt?

SEO-Optimierung (Search Engine Optimization) umfasst alle Maßnahmen, mit denen Webseiten bei Suchmaschinen wie Google & Co. besser gefunden werden. Ziel ist es, dass Ihre Internetseite auf den vorderen Plätzen bei passenden Suchanfragen erscheint – und somit mehr potentielle Kunden auf Ihr Unternehmen aufmerksam werden.

Zwei besonders erfolgreiche Ansätze sind:

1. Blog-Artikel mit SEO-Schwerpunkt

Regelmäßige, gut geschriebene Blog-Beiträge mit wichtigen Keywords sorgen dafür, dass Ihre Webseite bei Google zu immer mehr Fragen und Suchanfragen gefunden wird.

2. Landingpages für einzelne Rechtsgebiete oder Dienstleistungen

Sogenannte „Landingpages“ bieten gezielte Informationen zu Ihren Leistungen – etwa zu bestimmten Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Mietrecht oder Strafrecht. Jede Landingpage kann dann individuell für passende Keywords optimiert werden.

Wo ist der Unterschied zwischen einem Dienst- und Werkvertrag?

Dienstvertrag oder Werkvertrag? – Das sollten Sie wissen

Wenn Sie als Kleinunternehmer einen Anbieter mit der SEO-Optimierung Ihrer Webseite beauftragen, stellt sich schnell die Frage: Handelt es sich rechtlich um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag?

Werkvertrag:

Bei einem Werkvertrag wird ein konkreter Erfolg geschuldet. Das bedeutet, der Anbieter muss ein fest definiertes Ergebnis liefern, zum Beispiel: „Ihre Webseite erreicht in drei Monaten Platz 1 bei Google für Keyword XY.“ Wird dieses Ziel nicht erreicht, kann der Kunde auf Nacherfüllung oder Minderung bestehen.

Dienstvertrag:

Beim Dienstvertrag zählt die Erbringung einer Tätigkeit – aber nicht ein bestimmter Erfolg. Das ist bei SEO-Optimierung in der Regel der Fall: Ihr Anbieter führt umfangreiche Maßnahmen durch (z.B. Onpage- und Offpage-Optimierung, Content-Erstellung), garantiert aber keinen festen Platz in den Suchergebnissen oder eine bestimmte Steigerung der Besucherzahlen. Die Leistung und das Bemühen stehen im Vordergrund, nicht das „Versprechen“ eines bestimmten Rankings.

Fazit: Bei der SEO-Optimierung handelt es sich in den meisten Fällen um einen Dienstvertrag. Der Anbieter schuldet also keine Garantie, dass Ihre Seite bei Suchmaschinen auf Platz 1 landet – er muss vielmehr nach besten Kräften die vereinbarten SEO-Maßnahmen durchführen.

Worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten

Gerade weil kein Erfolg garantiert ist, ist es für Sie als Kleinunternehmer besonders wichtig, den Vertrag und das Leistungsangebot des SEO-Anbieters genau zu prüfen. Oft sind die einzelnen Maßnahmen und die Art der Dienstleistung schwammig oder ungenau beschrieben – so laufen Sie Gefahr, für wenig Leistung viel Geld zu zahlen.

Was sollte im Vertrag stehen?

  • Exakte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen (z.B. Zahl und Art der Blogartikel, Anzahl neuer Landingpages, regelmäßige Optimierungen usw.)
  • Umfang und Ziel der Keyword-Recherche
  • Klare Regelungen zu Reporting, Monitoring und Erfolgskontrolle
  • Kündigungsfristen und Laufzeiten

Wichtig: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen. So vermeiden Sie eventuell kostspielige Verträge, welche Sie nicht zielführend weiterbringen! Gerne prüfe ich als erfahrener Anwalt Ihren SEO-Vertrag und das Leistungsangebot – nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich beraten!

Keyword-Auswahl und Content-Strategie für Ihre Webseite - was sollte der Anbieter "liefern"?

Für nachhaltigen SEO-Erfolg ist die Auswahl und clevere Einbindung der richtigen Keywords entscheidend. Meine Empfehlung: Arbeiten Sie gemeinsam mit dem Anbieter eine individuelle Keyword-Strategie aus. Idealerweise sollte der Anbieter bereit sein, sich vor Vertragsabschluss relevante Keywords die auch bei der Konkurrenz gut ranken für Ihr Unternehmen zu überlegen und zu präsentieren.

Wichtig: ein Keyword besteht nicht nur aus einem Wort sondern kann auch die Kombination aus mehreren Wörtern sein, die in Sinne einer SEO-Optimierung aber als ,ein Keyword' behandelt wird. Verwenden Sie bei der Suche nach zu Ihrem Unternehmen passender Keywords also auch Kombinationen wie in dem nach-genannten Beispiel für diese Kanzlei:

Keyword:    rechtsanwalt telgte    rechtsanwalt münster    anwalt telgte    strafrecht anwalt telgte   rechtsanwalt für mieter telgte   vertragsrecht telgte  fristlose kündigung anwalt telgte

usw.

Wenn Sie dem Anbieter Ihnen aus einer Marktumgebungsanalyse vor Vertragsschluss eine Keyword-List überreicht mit Begriffen die gut ranken und Ihre Dienstleistung oder Ihr Angebot betreffen, können Sie anhand der zur Verfügung gestellten Keywords bereits abschätzen, ob Sie es mit einem professionellen Anbieter in Kontakt stehen, welcher sich für Ihr Unternehmen und Ihren SEO-Erfolg wirklich interessiert. Sollten Sie feststellen, dass die Keywords, welche der Anbieter Ihnen empfielt nicht zu Ihrer Unternehmens-DNA passt und eine aus KI-Assistenten extrahierte Liste von Wörtern sein sollte, die nicht signalisieren, dass diese gut ranken, sollten Sie eine Zusammenarbeit schnellstmöglich überdenken und sich auf dem Markt nach einem alternativen Anbieter umschauen.

Warum ist das wichtig?

  • Gute SEO-Anbieter investieren Zeit in Ihr Geschäftsfeld und Ihre Zielgruppe.
  • Sie prüfen, in welchen Bereichen Ihre Webseite sichtbarer werden sollte.
  • Eine saubere Keyword-Liste ist ein Zeichen für Professionalität und Ihr Engagement.

Bitte beachten Sie! Eine Liste auf der Webseite veröffentlichen, die alle Begriffe erhält, die Sie verwenden wollen und die Ihre Dienstleistung oder Produkt beschreibt, wird von Suchmaschinen wie Spam bzw. sog. "Keyword-Stuffing" wahrgenommen. Eine solche Vorgehensweise wird von vielen Suchmaschinen für wertvoll erachtet und nach dem Algorithmus der gängigsten Suchmaschine als "qualitativ unzureichend" bzw. "unzureichender Content" eingestuft. Die Suchmaschinen versuchen bei der Erstellung eines Ranking aus Sicht eines Nutzers der die Webseite besucht, dessen "Besuchererlebnis" nachzuvollziehen und prüft, ob der bereitgestellte Content dies bietetn. Bauen Sie daher Ihre SEO-Keywords immer in Überschriften, Texte und Beiträge ein, anstatt eine "stumpfe" Liste zu publishen. Ein zusätzlicher gewonnener Vorteil ist, dass Sie hiermit Ihre potentiellen Kunden über Ihr Angebot informieren können, während Sie gleichzeitig ein aus Sicht der Suchmaschine wertvollen Content liefern.

Tipp: Bitten Sie den Anbieter, Ihnen vor Vertragsschluss auch einen Beispieltext zu schicken, in dem einige dieser Keywords in einem sinnvollen, lesbaren Zusammenhang eingebettet sind. So erkennen Sie schnell, ob der Anbieter weiß, wie man Content schreibt, der nicht nur voll mit Keywords ist, sondern auch Google-gerecht und für Leser lesenswert.

Im Beispiel der "Kanzlei Depenbrock" würde ein Text, der eine Vielzahl entsprechender Keywords enthält z. B. wie folgt aussehen:

"Rechtsanwalt Telgte und Münster - Ihre kompetenteRechtsberatung für alle Fälle

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Mietrecht - Anwaltliche Hilfe für Mieter und Vermieter in Münsterund Telgte

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Arbeitsrecht - Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigungsschutzklage

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Strafrecht - Ihr Strafverteidiger im Raum Münster und Telgte

 Als Fachanwalt für Strafrecht Münster und Telgte sind wirIhr Ansprechpartner in Ermittlungsverfahren, bei polizeilicher Vorladung,Anklage, Hausdurchsuchung (§ 102 StPO), Festnahme, als Pflichtverteidigeroder bei Strafanzeige und Akteneinsicht. Wir verteidigen Sie bei Körperverletzung(§ 223 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oderBetäubungsmitteldelikten (BtMG) - auch im Jugendstrafrecht. ImVerkehrsstrafrecht vertreten wir Sie bei Fahrverbot, Führerscheinentzug,Unfallflucht (§ 142 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten wie Bußgeld undBlitzer.

  

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Verkehrsrecht - Unfallschaden, Bußgeld und MPU

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Zivilrecht, Vertragsrecht, Forderungsmanagement - Ihr Rechtdurchsetzen

 Als Fachanwalt für Zivilrecht in Telgte und Münster prüfenwir Ihre Verträge, helfen bei Vertragsrecht, Vertragsprüfung, Vertragsänderung,Vertragsstrafe, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir bieten effektivesForderungsmanagement, leiten das Mahnverfahren (§ 688 ZPO),Zwangsvollstreckung, vertreten Sie in Gerichtsverfahren, bei Prozessvertretungund Klageerhebung. Auch im Vergleich außergerichtlich oder in der Berufung undim Zivilprozessrecht setzen wir Ihr Recht durch.

  

Immobilienrecht, Wohnungseigentum und Nachbarrecht

 Egal, ob Immobilienrecht, Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft,Miteigentümerstreit oder Maklerrecht - unsere Rechtsanwälte beraten Siekompetent. Auch bei Nachbarrecht (§ 906 BGB), Beschlussanfechtung,Wohnungsabnahme, Streit mit dem Verwalter oder Ordnungsrecht - wir schützenIhre Eigentümerinteressen.

  

Familienrecht, Unternehmensrecht und mehr

 Unsere Kanzlei in Münster und Telgte berät Sie rund umScheidung, Unternehmensnachfolge, Betriebsberater, Nachfolgeregelung Betrieb, Gartenrecht,GmbH-Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Internetrecht.

  

Soforthilfe, Online-Beratung & Erstberatung

 Wir bieten online Rechtsberatung in Telgte und Münster,ebenso wie digitalen Rechtsbeistand oder Unterstützung auf Englisch (Englishspeaking lawyer Telgte, Münster). Auch im Notfall, z. B. als Rechtsanwalt fürSoforthilfe, im Notdienst, sowie bei Prozesskostenhilfe, stehen wir Ihnen zurSeite.

  

Kontaktieren Sie noch heute Ihren Rechtsexperten, egal ob inMünster, Telgte, Handorf oder im gesamten Münsterland. Für Mandanten aus allenLebenssituationen für Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige,Unternehmen und Privatpersonen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung alsFachanwalt und unsere umfassende Rechtsberatung, die immer auf Ihreindividuellen Bedürfnisse eingeht!"

Liefert der von Ihnen ausgewählte Anbieter Ihnen vor Vertragschluss eine Keyword-List und einen Beispieltext? Damit signalisiert er Interesse an Ihnen als Kunde!

Ist Ihr Anbieter eine Green oder doch eher eine Red flag?

Green Flags und Red Flags beim Vertragsangebot – Anwaltliche Prüfung empfohlen


Achten Sie auf folgende Anzeichen für einen seriösen SEO-Anbieter:

Green Flags:

  • Bereitschaft, vorab eine umfassende Keyword-Liste zu erstellen
  • Übersendung von Beispieltexten oder Content-Vorschlägen
  • Transparente Leistungsbeschreibung, regelmäßiges Reporting
  • Klare Darstellung, was im Preis enthalten ist

Red Flags:

  • Versprechen auf „garantierte Platz 1 Rankings“ bei Google (unseriös!)
  • Unklare, schwammige Leistungsbeschreibungen („Wir kümmern uns um alles“)
  • Keine Möglichkeit, individuelle Wünsche einzubringen
  • Alleiniger Fokus auf Backlinks ohne Content-Angebote
  • Lange, schwierig kündbare Vertragslaufzeiten

Fazit:

Eine gründliche anwaltliche Überprüfung des Vertrags lohnt sich! Ich helfe Ihnen, Ihr SEO-Angebot und den Vertrag auf Herz und Nieren zu prüfen – bevor Sie sich langfristig binden und teure Fehler machen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Ihr Recht ist alternativlos.

Gemeinsam setzen wir es durch.

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Bei Notfällen (richterliche Durchsuchungsanordnung, Verhaftung, Eilanträge etc.) sind wir rund um die Uhr unter der Durchwahl -24 erreichbar.

Bitte nutzen Sie diese Nummer ausschließlich in echten Notfällen – für allgemeine Anfragen wählen Sie bitte die
02504 98799-0.

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