Mietvertragskündigung wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung: Was Vermieter jetzt wissen und unternehmen sollten
Gewerbliche Wohnraumnutzung durch Mieter: So dokumentieren Vermieter Verstöße gerichtsfest und sichern Ihre Rechte. Kanzlei Depenbrock aus Telgte klärt auf!

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

1. Was gilt: Einschränkungen und Risiken der gewerblichen Nutzung von Wohnraum
Die unerlaubte gewerbliche Nutzung einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter – insbesondere, wenn aus der privaten Wohnung auf einmal ein Gewerbebetrieb betrieben wird. Wer als Vermieter mit solch einer zweckwidrigen Nutzung konfrontiert wird, sollte sich der rechtlichen Konsequenzen und typischen Fallstricke bewusst sein. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Mietzweck strikt einzuhalten ist: Weicht der Mieter hiervon ohne explizite – und nachweisbare! – Zustimmung des Vermieters ab, handelt es sich regelmäßig um eine vertragswidrige Nutzung mit potenziell weitreichenden Folgen.
Beispiel aus der Praxis:
Das Amtsgericht München (Urteil v. 14.12.2017, Az. 423 C 8953/17) hat entschieden, dass eine Wohnraumkündigung zulässig ist, wenn ein Mieter ohne Erlaubnis einen Skiservicebetrieb mitsamt Außenwerbung und regelmäßigem Kundenverkehr aus der Mietwohnung betreibt. Das Gericht betonte, dass spätestens der nach außen in Erscheinung tretende Publikumsverkehr und die Gewinnerzielungsabsicht die Schwelle zur unzulässigen gewerblichen Nutzung überschreiten.
Eine Kündigung ist jedoch nicht bereits dann möglich, wenn der Mieter lediglich seine Wohnanschrift als Geschäftsadresse angibt (vgl. AG Köln, Urteil v. 15.04.2021, Az. 209 C 421/20). Hier bedarf es einer differenzierten Betrachtung – insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf das Mietobjekt, Nachbarn und das Maß der beruflichen Aktivität.
2. Schritt-für-Schritt: Rechtssichere Dokumentation des Gesetzesverstoßes
Für eine fristlose Kündigung und eine anschließende erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung – etwa im Rahmen einer Räumungsklage – muss der Vermieter die vertragswidrige Nutzung zweifelsfrei beweisen können. Aussagen „ins Blaue hinein“ sind juristisch wertlos und unterliegen dem Risiko, vor Gericht keinen Bestand zu haben. Nur eine gerichtsfeste Dokumentation der Verstöße schützt Sie nachhaltig und sichert Ihre Ansprüche.
Empfohlene Dokumentationsmaßnahmen:
- Lückenlose Beweisführung per Foto und Video:
Halten Sie jede Form von Werbung (Schilder, Banner, Plakate am Haus, Werbematerial im Internet), Kundenverkehr oder sichtbare Geschäftsausstattung lückenlos per Foto oder Video fest. Versehen Sie die Aufnahmen stets mit Datum und Uhrzeit. Ziehen Sie Freunde und Bekannte hinzu. Bitten sie diese mit dem Gewerbetreibenden Mieter Kontakt aufzunehmen und sich als interessierten Kunden zu präsentieren. Falls es sich um ein „Gewerbe“ handelt, welches in dem Mietobjekt produziert und Ware liefert, empfiehlt es sich durch Freunde und Bekannten eine "Fake-Bestellung" aufzugeben und die Anlieferung zu dokumentieren.
- Sammeln von Werbematerial und Anzeigen:
Sammeln Sie Zeitungsanzeigen oder Online-Werbung, auf denen die Adresse Ihrer Immobilie als Unternehmenssitz genannt wird.
- Dokumentieren Sie Beschwerden/Lärmprotokolle:
Protokollieren Sie etwaige Störungen des Hausfriedens, Lärm, vermehrten Fahrzeugverkehr sowie Beschwerden von Nachbarn präzise und tagesgenau.
- Abmahnung und weitere Kommunikation:
Bewahren Sie alle Abmahnungen und Antwortschreiben des Mieters auf. Notieren Sie Zustelldatum und ggf. Rückläufer wegen Nichtzustellung, wie im Münchner Fall. Stellen Sie die Kommunikation auch per Einschreiben zu.
- Zeugen sichern:
Bitten Sie Nachbarn oder Hausmitbewohner, Beobachtungen schriftlich zu dokumentieren. Erklären Sie ihnen, dass solche Aussagen gerichtlich als Zeugenbeweis dienen können.
- Professionelle Unterstützung frühzeitig einholen:
Bereits im Verdachtsfall ist rechtlicher Beistand unausweichlich: Ein spezialisierter Rechtsanwalt – wie Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte– prüft die Zulässigkeit der Nutzung, unterstützt Sie bei der Beweissicherung und wahrt von Anfang an Ihre Rechte. Werden Fehler im Vorgehen gemacht, können Räumungsklagen an formalen Hürden scheitern.

3. Kooperation mit Behörden: Beweissicherung und Ermittlungsverfahren
Oft sind weitere Behörden wie das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt einzuschalten, um Verstöße gegen das Gewerberecht und gegebenenfalls öffentlich-rechtliche Vorschriften zu dokumentieren. Die Einbindung solcher Behörden fördert nicht nur die Beweissicherung, sondern kann zu Ermittlungen führen, deren Ergebnisse im Gerichtsverfahren sachdienlich und verwertbar sind.
So gehen Sie konkret vor:
- Beauftragen Sie Ihren Anwalt, Behörden zu informieren und um Akteneinsicht in bereits laufende oder neu eingeleitete Ermittlungen zu ersuchen.
- Informieren Sie vorab das Gewerbeamt, wenn ein Hinweisschild, ein laufender Kundenverkehr oder eine unternehmerische Tätigkeit bekannt wird.
- Das Ordnungsamt prüft in der Regel, ob die Nutzung gegen bau- oder ordnungsrechtliche Vorschriften verstößt – insbesondere in reinen Wohngebieten.
Diese Schritte können dazu führen, dass belastbare Verwaltungsakten erzeugt werden, die ein Gericht im Rahmen der Überzeugungsbildung berücksichtigen wird.
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4. Gerichtliche Durchsetzung: Fristlose Kündigung und Räumungsklage
Selbst mit sorgfältig vorbereiteten Unterlagen ist die rechtliche Bewertung komplex. Der vom Mieter vorgebrachte Einwand einer (angeblichen) Billigung der Nutzung – etwa durch mündliche Absprache oder „schlüssiges Verhalten“ des Vermieters – kann das Verfahren erschweren. Zentrale Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist daher eine klar umrissene Beweiskette, aus der hervorgeht, dass
1. eine gewerbliche Nutzung vorliegt (z. B. Werbung, Gewinnabsicht, Kundenverkehr);
2. keine – insoweit nachweisbare – Genehmigung gegeben oder erteilt wurde;
3. eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Umstellung auf Wohnnutzung erfolgte;
4. die Mietvertragsverletzung fortbestand.
Nur mit lückenloser Beweisdokumentation und unter Einschaltung von spezialisierten Rechtsanwälten lässt sich der Weg zur fristlosen oder – hilfsweise – ordentlichen Kündigung und der gerichtlichen Durchsetzung (Räumungsklage) erfolgreich beschreiten.
„Die Erfahrung zeigt: Schon kleinste Fehler in der Beweisführung oder der Dokumentation können im Prozess zu erheblichen Nachteilen für Vermieter führen. Rechtzeitige juristische Beratung ist daher in jedem Stadium essenziell.“
5. FAQ
6. Fazit: Rechtzeitig handeln – Kontakt zur Kanzlei Depenbrock schützt Ihre Vermieterrechte
Das Risiko einer unerlaubten gewerblichen Nutzung von Wohnraum darf kein Vermieter unterschätzen – die gerichtliche Geltendmachung scheitert oft an mangelhafter Vorbereitung und laxen Beweismitteln. Dokumentieren Sie akribisch, kooperieren Sie mit Behörden, und suchen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Depenbrock in Telgte als in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt bereits bei den ersten Verdachtsmomenten. So sichern Sie Ihre Vertrags- und Eigentümerrechte umfassend – und stärken Ihre Position sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Bitte beachten Sie: Die Inhalte unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung, die auf die speziellen Gegebenheiten Ihres Einzelfalls eingeht. Die Rechtslage kann sich durch neue Gerichtsurteile oder gesetzliche Änderungen stets ändern. Sollten Sie eine verbindliche juristische Meinung oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie jederzeit mit uns in Kontakt.
Titelbild: Foto KI-generiert
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