June 26, 2025

Wann verfällt das Recht zur fristlosen Kündigung als Vermieter?

Wann verfällt Ihr Recht zur fristlosen Kündigung? Vermieter-Tipps und Fristen im Mietrecht Telgte – jetzt informieren!

Rechtsanwalt Guido Depenbrock

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Einleitung: Ihr Recht zur fristlosen Kündigung kann verwirken!

Die fristlose Kündigung ist für Vermieter nur dann möglich, wenn das Mietverhältnis tatsächlich unzumutbar geworden ist. Doch dieses Recht besteht nicht unbegrenzt: Es kann „verwirken“, wenn der Vermieter nach einem Kündigungsgrund zu lange untätig bleibt oder sich widersprüchlich verhält.

Grundsatz: Unzumutbarkeit und zeitliches Verwirken

Sowohl das Gesetz als auch die Rechtsprechung verlangen, dass fristlos nur gekündigt werden darf, wenn die weitere Vertragsbindung wirklich unzumutbar ist. Wer sich zum Beispiel in einer Abmahnung noch nachgiebig zeigt oder nach einem Pflichtverstoß längere Zeit untätig bleibt, handelt widersprüchlich und kann sein Kündigungsrecht verlieren.

Gerichte sehen meist eine Frist von wenigen Wochen (bei Mietern z.B. rund 6 Wochen) ab dem maßgeblichen Anlass als angemessen an. Danach ist die fristlose Kündigung regelmäßig verwirkt.

Beispiele aus der Praxis: Wann verfällt das Kündigungsrecht?

  • Nach einer Abmahnung warten Sie als Vermieter mehr als 2–3 Monate, bevor Sie fristlos kündigen: Einige Gerichte stufen dies als "verspätet" ein, Ihr Recht ist „verwirkt“.
  • Sie nehmen schwere Vertragsverstöße länger hin, zum Beispiel regelmäßige Ruhestörungen – auch dann können Sie später i.d.R. nicht mehr fristlos kündigen.

Wann ist Ihr Recht zur fristlosen Kündigung verwirkt?
  • Sobald Sie nach einer Abmahnung oder einem Pflichtverstoß wesentlich länger als 6 Wochen zuwarten.
  • Wenn der Eindruck entsteht, dass Sie mit dem Fehlverhalten leben oder es dauerhaft dulden.
  • Bei gravierenden Vertragsverletzungen: Handeln Sie zeitnah – optimal in wenigen Wochen!
  • Auch für Mieter gilt: Wer nach Bekanntwerden eines Kündigungsgrunds zu lange wartet, kann nicht mehr fristlos kündigen.
Dokumentieren Sie alle Vorfälle und reagieren Sie frühzeitig, um Ihre Rechte zu sichern!

Was gilt für den Mieter?

Auch die fristlose Kündigung durch den Mieter kann verwirken, wenn dieser zu lange zögert, nachdem er z. B. schwerwiegende Mängel oder eine Gesundheitsgefahr wahrnimmt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nicht auf Dauer – schnelle Reaktion schützt beide Seiten.

Handlungsempfehlung für Vermieter in Telgte und dem Münsterland

Als Vermieter sollten Sie unzumutbare Zustände und Pflichtverletzungen sorgfältig dokumentieren, um nicht durch Abwarten Ihr eigenes Kündigungsrecht zu verlieren. Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Telgte oder dem Münsterland hilft, Fehler bei Abmahnung, Fristen und Nachweisführung zu vermeiden.

Bitte beachten Sie: Diese Seiten bieten keine rechtliche Einzelfallberatung. Für Ihre spezielle Situation kontaktieren Sie uns gern!

Titelbild: Foto von William Warby auf Unsplash

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