Die 15 häufigsten Fehler bei der fristlosen Kündigung im Mietrecht – und wie Sie sie vermeiden
15 typische Fehler bei der Vermieterkündigung – und wie Sie sie vermeiden! Rechtsanwalt Depenbrock für Mietrecht in Telgte klärt auf. Besser, sicher, kündigen.

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Einleitung: Warum passieren Kündigungsfehler so häufig?
Viele Vermieter unterschätzen, wie streng Gerichte die Formalien bei fristlosen Kündigungen prüfen. Schon kleine Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung – und so bleibt der Mieter in der Wohnung, teure Prozesse entstehen.
Übersicht: Die 15 häufigsten Fehler und ihre Folgen
- Kündigung nicht schriftlich / keine Originalunterschrift
- Kündigung erfolgt per E-Mail, Fax oder telefonisch
- Kündigung wird an falschen Adressaten gerichtet (z. B. nur ein Mieter, statt alle)
- Nicht alle Vermieter unterschreiben
- Kündigung unter einer Bedingung („wenn … dann …“)
- Kündigungsfrist oder Kündigungsgrund falsch berechnet/angegeben
- Kündigung nicht ausreichend begründet oder pauschale Vorwürfe
- Nicht alle Pflichtverletzungen aufgeführt/nur teils dokumentiert
- Keine Abmahnung beigefügt (sofern erforderlich)
- Bei Vertretung/Hausverwaltung fehlt die Originalvollmacht
- Zugang der Kündigung ist nicht beweisbar (kein Einwurfeinschreiben/Zeuge)
- Keine hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung ausgesprochen
- Hinweis auf das Widerspruchsrecht (§ 574 BGB) fehlt/ist falsch
- Fehlerhafte Datumsangabe bei Kündigungsfrist
- Kein Widerspruch zur stillschweigenden Vertragsverlängerung nach § 545 BGB
Fehlerquellen im Detail:
Nicht schriftlich gekündigt?
Die Kündigung ist nichtig! Daher immer: Papierform mit Originalunterschrift und Nachweis!
Pauschale Begründung?
Jede Pflichtverletzung exakt schildern (mit Datum, Uhrzeit, Zeugen, Abmahnung als Kopie beilegen)
Abmahnung vergessen?
Nur in Ausnahmefällen ist eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung zulässig
Vertreter ohne Vollmacht?
Immer Originalvollmacht beilegen, sonst kann der Mieter „wegen fehlender Vertretungsmacht“ zurückweisen (sofern er dies unverzüglich erklärt)
Praxisrat: Wie Sie Fehler vorbeugen
- Lassen Sie jede Kündigung von einer Fachperson prüfen – kleine Fehler sind oft teuer.
- Muster immer individuell anpassen.
- Sämtliche Fristen, Belege, Abmahnungen wie Kopien beifügen.
- Zugang sichern (Einwurf-Einschreiben, Zeuge).
- Fertigen Sie für einen späteren Prozess Kopien des unterzeichneten Kündigungsschreibens an!
Praxistipp für Vermieter in Telgte und dem Münsterland
Im Zweifel nicht voreilig kündigen! Lassen Sie sich besser vorher beraten, als später zu scheitern.
Im Raum Telgte und dem Münsterland - aber auch über diese Grenzen hinaus - unterstützt Sie Rechtsanwalt Depenbrock gerne persönlich – für eine rechtssichere und durchsetzbare Kündigung.
Titelbild: Foto von CJ Dayrit auf Unsplash
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