June 26, 2025

Die 15 häufigsten Fehler bei der fristlosen Kündigung im Mietrecht – und wie Sie sie vermeiden

15 typische Fehler bei der Vermieterkündigung – und wie Sie sie vermeiden! Rechtsanwalt Depenbrock für Mietrecht in Telgte klärt auf. Besser, sicher, kündigen.

Rechtsanwalt Guido Depenbrock

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

Einleitung: Warum passieren Kündigungsfehler so häufig?

Viele Vermieter unterschätzen, wie streng Gerichte die Formalien bei fristlosen Kündigungen prüfen. Schon kleine Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung – und so bleibt der Mieter in der Wohnung, teure Prozesse entstehen.

Übersicht: Die 15 häufigsten Fehler und ihre Folgen

  1. Kündigung nicht schriftlich / keine Originalunterschrift
  2. Kündigung erfolgt per E-Mail, Fax oder telefonisch
  3. Kündigung wird an falschen Adressaten gerichtet (z. B. nur ein Mieter, statt alle)
  4. Nicht alle Vermieter unterschreiben
  5. Kündigung unter einer Bedingung („wenn … dann …“)
  6. Kündigungsfrist oder Kündigungsgrund falsch berechnet/angegeben
  7. Kündigung nicht ausreichend begründet oder pauschale Vorwürfe
  8. Nicht alle Pflichtverletzungen aufgeführt/nur teils dokumentiert
  9. Keine Abmahnung beigefügt (sofern erforderlich)
  10. Bei Vertretung/Hausverwaltung fehlt die Originalvollmacht
  11. Zugang der Kündigung ist nicht beweisbar (kein Einwurfeinschreiben/Zeuge)
  12. Keine hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung ausgesprochen
  13. Hinweis auf das Widerspruchsrecht (§ 574 BGB) fehlt/ist falsch
  14. Fehlerhafte Datumsangabe bei Kündigungsfrist
  15. Kein Widerspruch zur stillschweigenden Vertragsverlängerung nach § 545 BGB

Fehlerquellen im Detail:

Nicht schriftlich gekündigt?

Die Kündigung ist nichtig! Daher immer: Papierform mit Originalunterschrift und Nachweis!

Pauschale Begründung?


Jede Pflichtverletzung exakt schildern (mit Datum, Uhrzeit, Zeugen, Abmahnung als Kopie beilegen)

Abmahnung vergessen?

Nur in Ausnahmefällen ist eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung zulässig

Vertreter ohne Vollmacht?

Immer Originalvollmacht beilegen, sonst kann der Mieter „wegen fehlender Vertretungsmacht“ zurückweisen (sofern er dies unverzüglich erklärt)

Was tun bei Fehlern? – Korrektur und Nachbesserung:
  • Fehler entdeckt? Sofort neue, korrekte Kündigung einreichen (inklusive aller Pflichtangaben & Anlagen).
  • Wurde die Kündigung wegen fehlender Originalvollmacht im Vertretungsfall zurückgewiesen: zügig mit beigefügter Originalvollmacht erneut zustellen – Fristen im Blick behalten!
  • Liegt die erste (fehlerhafte) Kündigung bereits Wochen zurück? Ab Zugang der neuen Kündigung läuft die gesetzliche/vertragliche Kündigungsfrist neu. Eine rückwirkende Heilung der ersten Kündigung und der damit in Gang gesetzten Frist erfolgt nicht
  • Offene Fragen oder Streitigkeiten? Beanspruchen Sie bei Ungewissheiten stets anwaltliche Hilfe, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
  • Alle Schriftstücke & Zustellungen sorgfältig dokumentieren: Nur so können Sie den Zugang und Korrekturschritte im Streitfall nachweisen.
Tipp: Korrigierte Kündigungen so schnell wie möglich zustellen. Schnelles Handeln sichert Ihre Rechte!

Praxisrat: Wie Sie Fehler vorbeugen

  • Lassen Sie jede Kündigung von einer Fachperson prüfen – kleine Fehler sind oft teuer.
  • Muster immer individuell anpassen.
  • Sämtliche Fristen, Belege, Abmahnungen wie Kopien beifügen.
  • Zugang sichern (Einwurf-Einschreiben, Zeuge).
  • Fertigen Sie für einen späteren Prozess Kopien des unterzeichneten Kündigungsschreibens an!

Praxistipp für Vermieter in Telgte und dem Münsterland

Im Zweifel nicht voreilig kündigen! Lassen Sie sich besser vorher beraten, als später zu scheitern.
Im Raum Telgte und dem Münsterland - aber auch über diese Grenzen hinaus - unterstützt Sie Rechtsanwalt Depenbrock gerne persönlich – für eine rechtssichere und durchsetzbare Kündigung.

Titelbild: Foto von CJ Dayrit auf Unsplash

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