Mietaufhebungsvertrag widerrufen? So setzen Vermieter ihre Ansprüche erfolgreich durch!
Mietaufhebungsvertrag widerrufen? Vermieter sollten jetzt handeln! Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte hilft bundesweit bei Räumungs- und Zahlungsansprüchen.

Mit mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt verfüge ich über fachliche Expertise und die notwendigen Kenntnisse, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.

1. Die Ausgangslage: Mietaufhebungsvertrag, Widerruf und Vermieterrechte
Ein Mietaufhebungsvertrag klingt nach einer eleganten Lösung: Mieter und Vermieter einigen sich, beenden einvernehmlich das Mietverhältnis, regeln Auszug und Übergabe meist flexibel und unkompliziert. Doch was, wenn der Mieter plötzlich widerruft oder schlicht nicht auszieht? Gerade bundesweit sehen sich Vermieter zunehmend mit dem Argument konfrontiert, ein unterzeichneter Mietaufhebungsvertrag könne – ähnlich wie beim Online-Kauf – binnen 14 Tagen widerrufen werden. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Und wie sollten Sie als Vermieter klug und rechtssicher reagieren, um Ihre Ansprüche zügig durchzusetzen?

Lesen Sie das Urteil des LG Berlin II – Az.: 67 S 213/24 – Beschluss vom 19.02.2025 hier im Volltext
2. Wann kann ein Mieter den Mietaufhebungsvertrag widerrufen?
Kernfrage vieler Vermieter: Gilt ein Muster aus dem typischen Verbraucherschutzrecht („Widerrufsrecht“) auch für den Mietaufhebungsvertrag? Die aktuelle Rechtslage – geprägt durch Urteile wie des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 213/24) – schafft Klarheit: Ein Mietaufhebungsvertrag ist im Regelfall sofort nach Unterzeichnung verbindlich. Das bekannte 14-tägige Widerrufsrecht, das etwa beim Online-Shoppen greift, findet gewöhnlich keine Anwendung. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – etwa bei gravierenden Täuschungen, Irrtum oder widerrechtlicher Drohung – können Mieter den Vertrag anfechten, jedoch nicht einfach widerrufen.


3. Praxistipp: Wie reagieren, wenn der Mieter nicht auszieht?
Erklärt der Mieter nach Unterzeichnung des Mietaufhebungsvertrags einen Widerruf oder verweigert schlicht den Auszug, stehen Vermieter vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken: Fortlaufende Mietverluste, blockierte Neuvermietung und Unsicherheit nehmen ihren Lauf. In dieser Lage ist entschlossenes Handeln gefragt:
- Prüfen Sie den Vertrag: Ist die Vereinbarung eindeutig und klar formuliert? Bestehen Anhaltspunkte für einen echten Anfechtungsgrund?
- Setzen Sie zügig Fristen: Weisen Sie den Mieter schriftlich auf seine Auszugsverpflichtung hin.
- Erheben Sie Räumungsklage und machen Sie Nutzungsentschädigung geltend: Nach Fristablauf können Sie gerichtliche Schritte einleiten, um Besitz und gegebenenfalls rückständige Zahlungen (Nutzungsentschädigung) einzufordern. Lassen Sie sich am besten anwaltlich vertreten. Der Räumungsklageprozess ist aufgrund des auch in Ihrem Mieterverhältnis uneingeschränkt geltenden Grundsatzes des sozialen Mietrechts KEIN EINFACHES Verfahren.
- Profitieren Sie von anwaltlicher Unterstützung von Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte: Ein strukturierter, juristisch fundierter Schriftsatz an die Gegenseite kann eventuell Zeit, Geld und Nerven ersparen und mindert das Risiko teurere Fehler oder sogar eventuell ein Räumungsklageverfahren.
Gerade die aktuellen Gerichtsentscheidungen zeigen: Mit souveräner Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt können Vermieter ihre Rechte schnell und risikominimiert durchsetzen.

4. Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte hilft Vermietern bundesweit
Mit einem zuverlässigen und bundesweit agierenden Partner wie Rechtsanwalt Guido Depenbrock aus Telgte an Ihrer Seite bringen Sie Ihr Anliegen sicher und zügig zum Erfolg. Insbesondere dann, wenn der Mieter einen Mietaufhebungsvertrag zu widerrufen versucht oder nicht auszieht, profitieren Sie von:
- Sofortiger Einschätzung der Vertragssituation und gesetzlichen Optionen
- Erarbeitung einer klaren Handlungsstrategie (Fristsetzung, Räumungsklage, Zahlungsanspruch/Nutzungsentschädigung)
- Souveräner Vertretung gegenüber Mietern und Gerichten
- Persönlicher und engagierter Interessenvertretung speziell für Vermieter
Warten Sie nicht, bis Ihnen die Kontrolle entgleitet – handeln Sie proaktiv, bevor weiterer finanzieller Schaden entsteht. Setzen Sie auf Rechtssicherheit und Erfahrung!

5. Fazit: Handeln Sie jetzt – sichern Sie Ihre Vermieterrechte ab!
Ein Mietaufhebungsvertrag bleibt nach Unterschrift grundsätzlich bindend. Vermieter können sich auf die aktuellen Leitentscheidungen der Gerichte verlassen, nicht aber auf Gutwilligkeit des Mieters. Kommt es zu Verzögerungen, Widerrufbehauptungen oder verweigertem Auszug, ist schnelles, konsequentes Handeln essenziell.
Zögern Sie nicht – nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Depenbrock aus Telgte auf und nutzen Sie seine bundesweite Expertise, um Ihre Ansprüche als Vermieter effektiv durchzusetzen. So schützen Sie Ihr Eigentum, Ihre Rendite und Ihre Nerven.

Bitte beachten Sie: Die Inhalte unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung, die auf die speziellen Gegebenheiten Ihres Einzelfalls eingeht. Die Rechtslage kann sich durch neue Gerichtsurteile oder gesetzliche Änderungen stets ändern. Sollten Sie eine verbindliche juristische Meinung oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie jederzeit mit uns in Kontakt.
Titelbild: Getty Images
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